Im Kontext der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen kommt es derzeit immer wieder zu Bankrückläufern. Grund hierfür sind geänderte Bankverbindungen (IBAN).
Um Zahlungsrückläufer zu vermeiden, bitten wir alle Antragstellenden, uns bei Änderungen der Bankverbindung umgehend zu informieren. Bitte belegen Sie hierfür, dass die aktuelle Bankverbindung beim zuständigen Finanzamt hinterlegt ist. Hier akzeptieren wir einen aktuellen Kontoauszug der entsprechenden Bankverbindung, auf dem eine Abbuchung oder Zahlung des Finanzamtes ersichtlich ist.
Bitte senden Sie Ihre Rückmeldungen zu IBAN-Änderungen an unser Postfach schlussabrechnung@nbank.de.