Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.10.2023 über das Kundenportal bei der NBank einzureichen.
Eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 ist möglich, sofern diese bei der Überbrückungshilfe II ebenfalls beantragt und genehmigt wurde.
Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.10.2023 über das Kundenportal bei der NBank einzureichen.
Eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 ist möglich, sofern diese bei der Überbrückungshilfe II ebenfalls beantragt und genehmigt wurde.
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
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