Auf einen Blick
Sie durften zum Stichtag 16.03.2020 ein ESF gefördertes Projekt nicht planmäßig durchführen oder mussten es vorzeitig beenden und der dadurch entstandene Wegfall der passiven Kofinanzierungsbestandteile führt bzw. führte zu einer Deckungslücke in der Gesamtfinanzierung?
Mithilfe der Förderung der NBank „Hilfe zur Kompensation entfallener passiver Kofinanzierung“ kann diese Finanzierungslücke unter Berücksichtigung der EU-Interventionssätze anteilig gedeckt werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50% der Deckungslücke durch den Wegfall der passiven Kofinanzierung unter Berücksichtigungdes maximal möglichen ESF-Interventionssatzes
- Mindestförderung ab einer Höhe von über 1.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Anteilige Deckung von Finanzierungslücken in der Gesamtfinanzierung eines mit Mitteln des ESF kofinanzierten Vorhabens, durch den Covid-19- bedingten Wegfall passiver Kofinanzierung
Das fördern wir nicht
- Kompensation von Spendenausfällen oder Ausfälle bei weiteren institutionellen Finanzierungsbeiträgen sind ausgeschlossen
Wen fördern wir
- Förderempfangende, die zum Stichtag 16.03.2020 ein mit Mitteln des ESF gefördertes Projekt in einem der folgenden ESF-Förderrichtlinien umsetzen oder umgesetzt haben
... „Förderung von innovativen Bildungsprojekten“
... „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“
... „Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration“
... „Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation“
... „Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen“
... „Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Innovation“
... „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region“
- Projekt durfte nicht mehr planmäßig umgesetzt werden oder musste vorzeitig beendet werden, wodurch passive Kofinanzierungsbestandteile weggefallen sind
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50% der Deckungslücke durch den Wegfall der passiven Kofinanzierung unter Berücksichtigung des maximal möglichen ESF-Interventionssatzes
- Mindestförderung ab einer Höhe von über 1.000 Euro
Unsere Bedingungen
- Billigkeitsleistung wird nachrangig gewährt und ist zurückzuzahlen, sofern Billigkeitsleistungen, Zuschüsse anderer Finanzierungsgeber, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen und/oder andere Fördermaßnahmen einzeln oder zusammen zu einer Überkompensation führen
- Erkennbare Notsituation muss vorliegen
- Der Ausfall der passiven Kofinanzierung muss im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen. Bis zum Ausbruch der Pandemie wurde das Projekt ohne Beeinträchtigung durchgeführt.
- Es kann einmalig ein Antrag für laufende als auch beendete, jedoch noch nicht endabgerechnete Referenzprojekte nach den o.g. ESF-Förderrichtlinien gestellt werden.
- Gefördert wird der Ausfall passiver Kofinanzierung im jeweiligen Referenzprojekt. Die passive Kofinanzierung besteht aus Mitteln, die von Dritten zugunsten Dritter entrichtet werden, die aber in einem direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Dies sind z.B. das Arbeitslosengeld, die Freistellungsausgaben, ggf. die Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.