Seit dem 23.11.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Energieeffizienzprojekte nicht mehr möglich. Das Programm ist nun geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. Die bis hierhin eingegangenen Anträge werden weiterhin chronologisch abgearbeitet. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Keine Antragstellung mehr möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie als Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Maßnahmen zur Steigerung Energieeffizienz planen und damit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten
- Maßnahmen zur Energieeffizienz
- Zuschuss bis zu 70% (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in Gebäude (keine Neu- und Ersatzbauten) und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (inklusive der Errichtung von Wärmenetzen und innovativer Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort Ihres Entstehens)
Das fördern wir nicht
- Batteriespeicher
- Biogasanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen, sofern folgende Vorraussetzungen nicht erfüllt werden (keine Einspeisung ins Netz, Eigenstromerzeugung, Auskopplung von Wärme aus der Biogasanlage, Festlegung auf Substrate, bspw. Reststoffe, Tierische Abfälle/Nebenprodukte, sprich kein Extra Anbau von Biomasse für die Anlage)
Wen fördern wir
- Unternehmen der privaten Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Betriebe der landwirtschaftlichen Urproduktion sind nicht antragsberechtigt
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
- Förderhöhe bis zu 3.500 Euro pro eingesparte Tonne CO₂-Äquivalent p.a.
- Förderhöhe mindestens 10.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro, bei Anwendung De-minimis-Beihilfen-Verordnung maximal 200.000 Euro
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.