Energetische Modernisierung von Wohnraum für Studierende und/oder Auszubildende (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende an einem Hochschulstandort in Niedersachsen und/oder für Personen, die sich in Ausbidlung befinden zur nachhaltigen Einsparung von Energie (SR-Wohnraumförderung COVID-19)

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft, eine Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie über dieses Datum hinaus ist nicht möglich. Entscheidungsreife Förderanträge sind uns von den zuständigen Wohnraumförderstellen spätestens Anfang November 2022 einzureichen.

  • Energetische Modernisierung
  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss

Was fördern wir

Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende.

Das fördern wir

  • Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70

Das fördern wir nicht

  • Maßnahmen an Wohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, der nach dem 31.01.2002 fertiggestellt worden ist.
  • Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages.
  • Maßnahmen an Gebäuden mit weniger als 3 Wohneinheiten.
  • Maßnahmen an zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen.

Wen fördern wir

Investoren, die Wohnraum für Studierende und/oder Auszubildende energetisch modernisieren wollen, der vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden ist.

Unsere Förderleistungen

Zuschusshöhe

Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70:

… 35 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 28.000 Euro je Wohnheimplatz.

So läuft der Antrag

Die Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

Gut zu wissen

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Förderberatung

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