Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende an einem Hochschulstandort in Niedersachsen und/oder für Personen, die sich in Ausbidlung befinden zur nachhaltigen Einsparung von Energie (SR-Wohnraumförderung COVID-19)
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft, eine Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie über dieses Datum hinaus ist nicht möglich. Entscheidungsreife Förderanträge sind uns von den zuständigen Wohnraumförderstellen spätestens Anfang November 2022 einzureichen.
- Energetische Modernisierung
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss
Was fördern wir
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende.
Das fördern wir
- Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70
Das fördern wir nicht
- Maßnahmen an Wohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, der nach dem 31.01.2002 fertiggestellt worden ist.
- Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages.
- Maßnahmen an Gebäuden mit weniger als 3 Wohneinheiten.
- Maßnahmen an zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen.
Wen fördern wir
Investoren, die Wohnraum für Studierende und/oder Auszubildende energetisch modernisieren wollen, der vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden ist.
Unsere Förderleistungen
Zuschusshöhe
Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70:
… 35 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 28.000 Euro je Wohnheimplatz.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung