Seit dem 23.11.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Klimaschutzprojekte nicht mehr möglich. Das Programm ist nun geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. Die bis hierhin eingegangenen Anträge werden weiterhin chronologisch abgearbeitet. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Keine Antragstellung mehr möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie als Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Klimaschutzprojekte als Pilot- oder Demonstrationsvorhaben planen und damit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Zuschuss bis zu 70% (Beihilfefähigkeit nach De-minimis-Beihilfen-VO ist zu berücksichtigen)
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in innovative Technologien, Prozesse und Produktionsverfahren zur Reduktion von Treibhausgasen
- Investitionen in Technologien zur CO₂-Abtrennung- und Nutzung, die zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen
Wen fördern wir
- Unternehmen der privaten Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Betriebe der landwirtschaftlichen Urproduktion sind nicht antragsberechtigt
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
- Förderhöhe bis zu 3.500 Euro pro eingesparte Tonne CO₂-Äquivalent p.a.
- Förderhöhe mindestens 10.000 Euro, maximal 5.000.000 Euro, bei Anwendung De-minimis-Beihilfen-Verordnung maximal 200.000 Euro
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.