Touristische Infrastruktur (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

  • Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 %, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60 % oder bis zu 75 % bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
  • Touristische Infrastruktur, Kooperations- und Vernetzungsprojekte, barrierefreie touristische Angebote

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus sowie in sonstigen Bereichen, sofern wetterunabhängige oder Ganzjahresangebote geschaffen werden
  • Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den genannten Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus mit dem Ziel, neue touristische, auch an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Angebote durch Vernetzung verschiedener Partner zu entwickeln und zu realisieren oder neue überregionale Zusammenarbeiten zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu initiieren
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

Wen fördern wir

  • Vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • Die Förderung beträgt
    ... grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60 % oder bis zu 75 % bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten,
    ... maximal 3 Mio. Euro im Zielgebiet "Übergangsregion" (ÜR), sowie in GRW-Fördergebieten,
    ... grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im übrigen Zielgebiet "stärker entwickelte Region" (SER).
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022

Unsere Bedingungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.
  • Bedeutung des Tourismus zur regionalen Entwicklung
    Die Förderung ist auf Gebiete konzentriert, in denen der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung leistet.
  • Regionales touristisches Konzept
    Bei der Antragstellung muss ein regionales touristisches Konzept vorliegen mit Aussagen zum Gebiet, zur Bedeutung des Tourismus für die Region, zu Übernachtungszahlen, zu touristischen Entwicklungszielen und Handlungsprioritäten, zu Zielgruppen und zur regionsinternen Wahrnehmung touristischer Aufgaben.
  • Überwiegende touristische Nutzung
    Es werden nur solche Einrichtungen gefördert, die zu mehr als 50 % durch Touristinnen und Touristen genutzt werden oder die zukünftig eine entsprechend hohe Nutzung erwarten lassen.
  • Inhaltliche Anforderungen an das Vorhaben
    Im Antrag muss ausführlich dargelegt werden, welchen Beitrag das Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU leistet, wie sich das Vorhaben in das regionale touristische Konzept einfügt und wie sich das Vorhaben aus dem Strategischen Handlungsrahmen für die Tourismuspolitik auf Landesebene ableitet.
  • Erreichung der Mindestpunktzahl im Scoring
    Bewilligungsreife Anträge werden auf Grundlage der veröffentlichten Qualitätskriterien (Scoring) bewertet. Die im Scoring benötigte Mindestpunktzahl, damit der Antrag in die engere Wahl der zu fördernden Anträge kommt, beträgt 50 Punkte.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Es ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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