Die Schlussabrechnung ist bis zum 30.09.2023 bei der NBank einzureichen. Die Formulare "Allgemeiner Verwendungsnachweis Corona-Hilfe" und "Anlage zum Verwendungsnachweis" finden Sie im Downloadbereich dieser Förderprogrammseite.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie erbringen als gewerbliches Unternehmen Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche und haben infolge der COVID-19-Pandemie unmittelbar oder mittelbar durch vollständige oder teilweise Schließungen sowie den damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Umsatzverluste erlitten? Dann sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Billigkeistleistung in Form einer Ausgleichszahlung für Vorhaltekosten, soweit diese nicht auf andere Weise als durch Gewährung eines finanziellen Ausgleichs auf Grundlage dieser Richtlinie kompensationsfähig sind
- Billigkeitsleistung pro Fahrzeug bis 44.000 Euro bzw. 13.200 Euro
- Gewerbliche Unternehmen, welche Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche erbringen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Wir fördern Ihre Vorhaltekosten für die durch COVID-19-Pandemie nicht zum Einsatz gekommenen Omnibusse:
Das fördern wir
- Ausgleichszahlung für Vorhaltekosten für die durch die COVID-19-Pandemie nicht zum Einsatz gekommene Omnibusse im Zeitraum 01.07.2021 bis 30.04.2022
Wen fördern wir
- Gewerbliche Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Niedersachsen
- Sofern man nicht alle Fördervoraussetzungen selbst erfüllt, ist eine Antragstellung auch als Verbundunternehmen möglich (mit nachvollziehbarer Darstellung der unternehmerischen Gestaltung)
- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 44.000 Euro bzw. 13.200 Euro pro Fahrzeug
Unsere Bedingungen:
- Kraftfahrzeug muss sich vor dem 17.03.2020 und während des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bis zum 30.04.2022 im Besitz des antragstellenden Unternehmens befunden haben
- Kraftfahrzeuge, die
…vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt und gebaut sind und
… über keine Stehplätze sowie über mehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz verfügen
… Ausstattung mit Stehplätzen ist unschädlich, soweit das antragstellende Unternehmen mit einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung versichert, dass der Einsatz im Gelegenheitsverkehr nur unter Verwendung der Sitzplätze stattfindet - förderfähig sind:
… Tilgungsraten und Zinsaufwendungen laufender Fahrzeugfinanzierungen aus Kredit-, Leasing- oder Mietverträgen für Omnibusse im Besitz, aber nicht im Eigentum des antragstellenden Unternehmens
… Abschreibungen für Anlagevermögen für Omnibusse im Eigentum und Besitz des antragstellenden Unternehmens
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.