Auf einen Blick
Mit dieser ergänzenden Programmkomponente der Städtebauförderung sollen die Städte- und Gemeinden bei der Eindämmung der Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützt werden. Ziel des Programmes ist die Förderung von Investitionen in Sportstätten, die als Teil der sozialen Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung spielen.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten (gedeckt oder im Freien)
- förderfähig ist im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung der Ersatzneubau
- förderfähig sind ferner angemessene investitionsvorbereitende und –begleitende Maßnahmen
- Neubauten sind in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, insbesondere, wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal 90% der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben