Der Bund, und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie die Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen. Diese Seite wird um weitere Förderprogramme, die starten, ergänzt werden.
Unternehmen von A-Z
Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Unternehmen übernehmen, die Ausbildungsverträge pandemiebedingt lösen mussten, unterstützt Sie diese Förderung.
Energetische Modernisierung von Wohnraum für Studierende
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende.
Hilfe zur Kompensation entfallener passiver Kofinanzierung
Sie durften zum Stichtag 16.03.2020 ein ESF gefördertes Projekt nicht planmäßig durchführen oder mussten es vorzeitig beenden und der dadurch entstandene Wegfall der passiven Kofinanzierungsbestandteile führt bzw. führte zu einer Deckungslücke in der Gesamtfinanzierung?
Mithilfe der Förderung der NBank „Hilfe zur Kompensation entfallener passiver Kofinanzierung“ kann diese Finanzierungslücke unter Berücksichtigung der EU-Interventionssätze anteilig gedeckt werden.
Innovationsgutscheine
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind können mit dieser Förderung die Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen.
Luftfahrtförderrichtlinie
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ein Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung aus dem Bereich der Luftfahrt und angrenzender Technologiefelder durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Mit der Förderung sollen insbesondere niedersächsische Luftfahrtunternehmen und deren Zulieferer bei der Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
Privatpersonen von A-Z
Energetische Modernisierung von Wohnraum für Studierende
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende.
Öffentliche Einrichtungen von A-Z
Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerung von See- und Binnenhäfen
Wenn Sie als Kommune oder Betreiber eines See- bzw. Binnenhafens in besonderem Maße von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, können Sie für Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen Zuschüsse erhalten. Mit der Förderung soll die Leistungsfähigkeit der Häfen bewahrt werden.
Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU)
Wenn Sie Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung (üA) mit Sitz in Niedersachsen sind, unterstützt Sie dieses Förderprogramm der NBank. Ziel der Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlich hohen Ausbildungsqualität in Niedersachsen.
Ausgelaufene Förderprogramme von A-Z
Aufstockung Überbrückungshilfe
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Aufstockung der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe III und/oder III Plus bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Corona-Hilfe für das Taxi- und Mietwagengewerbe
Sie erbringen als gewerbliches Unternehmen Beförderungsleistungen im Taxi- und Mietwagengewerbe und haben infolge der COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten? Dann sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Corona-Hilfe für die Reisebusbranche
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, welches Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche erbringt, infolge der COVID-19-Pandemie unmittelbar oder mittelbar durch vollständige oder teilweise Schließungen sowie den damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Umsatzverluste erlitten haben, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Corona-Hilfe für die Reisebusbranche 01.07.2022 bis 30.04.2022
Sie erbringen als gewerbliches Unternehmen Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche und haben infolge der COVID-19-Pandemie unmittelbar oder mittelbar durch vollständige oder teilweise Schließungen sowie den damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Umsatzverluste erlitten? Dann sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Corona-November- und Dezemberhilfe
Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.
Schlussabrechung
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 5. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Digitalisierungsberatung im Einzelhandel (Förderung im Rahmen des Programms "Niedersachsen Digital aufgeLaden")
Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Energetische Modernisierung von Mietwohnraum
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
Energetische Modernisierung von Wohnraum für Studierende
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum für Studierende.
Energeeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organisationen
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation („Non Profit Organisation“), gemeinnützige soziale oder gesundheitliche Einrichtung bzw. gemeinnützige Kultureinrichtung, investive Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden planen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Härtefallhilfen - Förderprogramm der Länder
Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Härtefallhilfe.
Unter dem folgenden Link finden Sie alle notwendigen Informationen: https://www.haertefallhilfen.de/Niedersachsen
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Mit dieser ergänzenden Programmkomponente der Städtebauförderung sollen die Städte- und Gemeinden bei der Eindämmung der Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützt werden. Ziel des Programmes ist die Förderung von Investitionen in Sportstätten, die als Teil der sozialen Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung spielen.
Mobilitätsprämie Auszubildende
Sie sind bereit, einen weiter entfernten Ausbildungsplatz anzunehmen? Dann lassen Sie sich dafür mit 500 Euro unterstützen. Ziel der Prämie ist die Mobilität von Auszubildenden angesichts der angespannten Ausbildungssituation aufgrund der Covid-19-Pandemie zu fördern.
Neustarthilfe
Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfe, die Ihren Antrag als Direktantrag gestellt haben und bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2021 online eine Endabrechnung zu erstellen. Sie erhalten im Frühjahr 2022 einen Bescheid der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle mit Informationen, ob und wie viel Sie zurückzahlen müssen. Bei fehlerhaften Angaben besteht seit 9. November 2021 für Direktantragsteller die Möglichkeit, die Endabrechnung zurückziehen und komplett neu im Antragsportal einzureichen.
Neustarthilfe Plus
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.
Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Den Antrag können Sie selbst oder prüfende Dritte für Sie stellen.
Anträge können bis zum 31. März 2022 gestellt werden.
Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Neustarthilfe Januar - März 2022
Die Antragstellung für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin umfassende Unterstützung.
Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen.
Neustarthilfe April bis Juni 2022
Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni ist Teil des Programms Neustarthilfe 2022. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum April bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte stellen.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.
Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Neustart Niedersachsen Innovation
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen, haben mit dieser Förderung die Möglichkeit Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten. Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Niedersachsen Liquiditätskredit
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe überbrücken müssen.
Niedersachsen Schnellkredit
Mit dieser Förderung unterstützen die KfW, das Land Niedersachsen und die NBank gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen
Mit dieser Förderung unterstützen die KfW, das Land Niedersachsen und die NBank gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes
Niedersachsen-Soforthilfe Corona
Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich. Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt. Bitte beachten Sie die Förderbedingung des Umsatzrückgangs im Jahr 2021.
Eine Antragstellung kann nur mit der neusten Version des Antragsformulars erfolgen und ist nur solange möglich, wie Fördermittel vorhanden sind. Das Gaststättenförderprogramm umfasst 55 Millionen Euro.
Sie sind ein Unternehmen des Gaststättengewerbes und wollen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken? Mithilfe der Förderung „Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können Sie für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
NVenture
Wenn Sie im Zuge der COVID-19-Krise als Start-up oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen einen Liquiditätsbedarf haben, können Sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital in Form von Kleinbeihilfen gefördert werden.
Unser Ziel ist es dabei Innovationen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.
Öffentliche Akteure im Tourismus
Ziel der Förderung ist es, regionale und kommunale Tourismusorganisationen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, zu unterstützen. Diese Unterstützungshilfe wird in Form der Billigkeitsleistung als nicht rückzahlbare Leistung gewährt.
Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher
Wenn Sie in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, können Sie einen Zuschuss beantragen. Mit der Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher soll ein wirkungsvoller Anreiz geschaffen werden, in Treibhausgasemissionen reduzierende Photovoltaik-Batteriespeicher zu investieren. Dadurch sollen die Folgen der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage eingedämmt werden.
Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher für Privathaushalte
Wenn Sie in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, können Sie einen Zuschuss beantragen. Mit der Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher soll ein wirkungsvoller Anreiz geschaffen werden, in Treibhausgasemissionen reduzierende Photovoltaik-Batteriespeicher zu investieren. Dadurch sollen die Folgen der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage eingedämmt werden.
Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Energieeffizienzprojekte
+++ WICHTIGER HINWEIS +++
Seit dem 23.11.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Energieeffizienzprojekte nicht mehr möglich.
Wenn Sie als Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Maßnahmen zur Steigerung Energieeffizienz planen und damit nachhaltig zur CO2-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Klimaschutzprojekte
+++ WICHTIGER HINWEIS +++
Seit dem 23.11.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Klimaschutzprojekte nicht mehr möglich.
Wenn Sie als Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Klimaschutzprojekte als Pilot- oder Demonstrationsvorhaben planen und damit nachhaltig zur CO2-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Ressourceneffizienzprojekte
+++ WICHTIGER HINWEIS +++
Seit dem 23.11.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Ressourceneffizienzprojekte nicht mehr möglich.
Wenn Sie als ein Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz planen und damit nachhaltig zur CO2-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Rohstoffproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Tourististische Infrastruktur
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.
Touristische Projekte
Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus, zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen oder zur Anpassung an die Folgen der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen beitragen.
Überbrückungshilfe I bis III Plus
Mit der Überbrückungshilfe I wurden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten Juni bis August 2020 anfallenden Fixkosten benötigten.
Mit der Überbrückungshilfe II wurden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigten.
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021. Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Fördersumme bei Erstantragstellung (maximal 100.000 Eruo pro Monate).
Schlussabrechung
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 5. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Überbrückungshilfen IV des Bundes
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/12/20211202-bedingungen-fur-uberbruckungshilfe-iv-stehen-corona-wirtschaftshilfen-werden-bis-ende-marz-2022-verlangert.html
Hinweis: Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV können nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.
Schlussabrechung
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 5. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Unterstützung Flugplätze
Sie betreiben einen Flugplatz in Niedersachsen und hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Schließung wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen? Mithilfe der Billigkeitsleistung „Unterstützung Flugplätze“ der NBank können Sie einen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten.
Unterstützung Inselversorger
Sie betreiben eine Fährreederei im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der ostfriesischen Inseln und hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen? Mithilfe der Billigkeitsleistung „Unterstützung Fährreedereien im Inselverkehr“ der NBank können Sie einen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten.
Unterstützung Zoohilfe
Sie betreiben einen Zoo, einen Tiergarten, ein Wildgehege oder eine ähnliche Einrichtung und hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Schließung wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen? Mithilfe der Billigkeitsleistung „Unterstützung Zoohilfe“ der NBank können Sie einen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten.