Den Antrag stellen Sie bitte über unser neues Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Neben dem digitalen Antrag benötigen wir ebenso Unterlagen im Original von Ihnen per Post (siehe „Einzureichende Unterlagen“ unter Downloads). Der nächste Antragsstichtag ist der 31.03.2025. Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Haus der NBank oder einer Ihrer Beratungsstellen.
Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Sie möchten ein Projekt für die Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen durchführen?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 55 % in SER-Gebieten und
- bis zu 70 % in ÜR-Gebieten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insbesondere Natura 2000).
- Naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich
- Konzeption und Durchführung von Projekten zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark Sky-Projekte)
Das fördern wir nicht
- Vorhaben bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (Kompensationsmaßnahmen)
- Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten
Wen fördern wir
- Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei ÜR-Gebieten und bei SER-Gebieten bis zu 55 %.
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank.
Unsere Bedingungen:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
- Förderanträge müssen je nach Maßnahmeart eine Mindestpunktzahl von 60 Punkten erreichen.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
- Projekte bis 200.000 Euro fallen unter die Gesamtpauschalabrechnung.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Sonstiges
Ob sich Ihr geplantes Projekt innerhalb der anerkannten Nationalen Naturlandschaften befindet, können Sie mit Hilfe der folgenden Links ermitteln: Niedersächsische Umweltkarten und Nationale Naturlandschaften
Ob sich Ihr geplantes Projekt in besiedelten Bereichen der Kategorie "Ortslage" befindet, können Sie mit Hilfe des folgenden Links ermitteln: Ortslage (Bitte halten Sie die Steuerungstaste gedrückt, während Sie mit der Maus einen Ort in der Karte markieren.)
Ob sich Ihr geplantes Projekt in SER- oder ÜR-Fördergebiet befindet, können Sie im Downloadbereich unter „Fördergebietskulisse in Niedersachsen - Karte SER/ÜR“ erfahren
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.