Das Ziel, Fördervorhaben möglichst klimaneutral und klimaresilient umzusetzen, ist in der EU-Förderperiode 2021-2027 fest verankert, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.
Das Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit soll die Übereinstimmung der Investitionen mit den Zielen der Klimaneutralität Europas und des Landes Niedersachsen sicherstellen und verhindern, dass die Investitionen durch potenzielle langfriste Auswirkungen des Klimawandels gefährdet werden. Die Sicherung der Klimaverträglichkeit ist Voraussetzung für eine Bewilligung in den meisten EFRE-Förderprogrammen und leitet sich aus der EU Verordnung 2021/1060 Artikel 73 ab.
Ob Ihr Vorhaben unter die Prüfung fällt, und ob es zu Klimaneutralität und/oder zu Klimaresilienz geprüft wird, erfahren Sie hier:
Übersicht betroffene Förderprogramme Klimaverträglichkeitsprüfung
Mögliche Förderfähigkeit bei zusätzlichen Ausgaben
Gut zu wissen: Entstehen bei Ihrem Vorhaben zusätzliche Ausgaben, um einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten, können diese zukünftig als förderfähig anerkannt werden. Wichtig ist, dass die Beiträge in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus gehen und die Ausgaben für Umwelt- und Klimaschutz in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvorhaben stehen.
Weitere Informationen
Das detaillierte Grundlagendokument des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zur Sicherung der Klimaverträglichkeit finden Sie hier.