Klimaschutz und Energieeffizienz

Kofinanziert von der EU

Wichtige Hinweise

Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025).
Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Beratungsstellen.

Einen Fragen- Antworten-Katalog mit detaillierten Informationen finden Sie hier.

Um eine Förderzusage im Rahmen dieses Programms zu erhalten, muss nachweislich eine erhebliche Reduktion (teilweise mehr als 50 %) des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring erreicht werden. Bitte nehmen Sie gerne mit unserer Förderberatung im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt auf. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende auf dieser Seite.

Auf einen Blick

Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 30 - 70 %; abhängig von der Maßnahmenart , der Unternehmensgröße, dem Ort der Durchführung und der beihilferechtlichen Grundlage
  • Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
  • Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie)
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie)
  • Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie)
  • Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie)
  • Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
  • Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen
  • Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
  • kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
  • Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
  • Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 30 - 70 %

Unsere Bedingungen:

  • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
  • Eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen)
  • Einen Sachverständigen finden Sie auf der folgenden Homepage: https://www.energie-effizienz-experten.de/
  • Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
  • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
  • Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Beratungsstellen.

Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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