Nach aktuellem Stand sind in dieser Förderperiode 2021-2027 keine weiteren Stichtage mehr geplant!
Die EFRE- und Landesmittel sind entweder bereits bewilligt oder zur Bewilligung vorgesehen. Dies betrifft alle Fördertatbestände, sowohl in SER als auch in ÜR.
Es werden lediglich noch die Verbundvorhaben (Fördertatbestand 2.2.3, Stufe 1 vom Stichtag 12.11.2025 ÜR), nach positiver Begutachtung zur Antragstellung in Stufe 2 aufgefordert.