Bis zum 02.10.2024 können innovative Projekte zur Biologisierung eingereicht werden. Gesucht sind anwendungsorientierte Ansätze, die biobasierte Methoden nutzen, um Prozesse und Produkte effizienter, nachhaltiger und klimaneutral zu gestalten. Projekte aus den Bereichen Lebenswissenschaften, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik und digitale Wirtschaft sind besonders gefragt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Themenwettbewerb zur Biologisierung zum Antragsstichtag 02.10.2024
Auf einen Blick
Sie sind eine Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung und wollen eine Forschungsinfrastruktur aufbauen oder erweitern? Sie wollen ein innovatives (anwendungsorientiertes) Kooperationsprojekt mit (einem) regionalen Unternehmen durchführen, mit anderen Einrichtungen interdisziplinär in einem Innovationsverbund an entsprechenden Forschungsthemen arbeiten oder Angebote der Gründungsberatung sowie des Wissens- und Technologietransfers intensivieren? Sie wollen in Innovationen für Klimaschutz und Moore investieren? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.
- Fachhochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichten
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine
- Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Forschungs- und Transferförderung
- Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet oder bis zu 60% im ÜR-Gebiet, inklusive Landesmittel insgesamt bis zu 80%
- Vollfinanzierung für Projekte zu Innovationen für Klimaschutz in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem NHG möglich
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
- Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Anschaffung von Geräten und Instrumenten für Forschungszwecke und Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie
Gründungs- und Innovationsräume:
- Ermöglichung zur Umsetzung von Gründungen und Innovationen
Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung:
- Projekte in Kooperation von Forschungseinrichtungen mit regionalen Unternehmen und/oder sonstigen Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts mit konkretem Anwendungsbezug bzw. besonderer Bedeutung für den regional orientierten Wissens- und Technologietransfer
- Weite Auslegung des Innvationsbegriffs: auch Marketing-, Prozess-, Organisations- und soziale Innovationen sind einbezogen.
Innovationsverbünde:
- Anwendungsorientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen und/oder Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts
Innovationen für Klimaschutz in Mooren:
- Entwicklung und Erprobung von moorschonenden Wirtschaftsweisen
- Entwicklung und Erprobung von Produktions- und Verwertungsverfahren für Erzeugnisse aus moorschonender Bewirtschaftung
Das fördern wir nicht
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Mitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen erfolgt sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wen fördern wir
- Universitäten und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Fachhochschulen, gleichgestellte Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die über eine Betriebsstätte in mindestens einem der beiden Programmgebiete der Regionenkategorien "stärker entwickelte Regionen“ (SER) oder „Übergangsregion“ (ÜR) verfügen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2022/C 414/01) vom 28.10.2022 sind.
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine können Zuwendungen zur Förderung von Innovationen für Klimaschutz und Moore erhalten
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet oder bis zu 60% im ÜR-Gebiet, insgesamt bis zu 80% (inklusive Landesmittel) der förderfähigen Kosten/Ausgaben
- Möglichkeit einer Vollfinanzierung für Projekte zu Innovationen für Klimaschutz in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem NHG
Unsere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.