Der nächste Antragsstichtag ist am 31.03.2025.
Es können nur Anträge für Verbundprojekte im Fördertatbestand 2.2.4 „Klimaschutz in Mooren“ in der ersten Stufe gestellt werden, welche bereits einmal eingereicht, begutachtet und dann abgelehnt wurden.
Bitte beachten Sie für die Antragstellung unbedingt die „Arbeitshilfe zur Antragstellung".
Anträge für den Fördertatbestand 2.1 „Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ können fortlaufend eingereicht werden.