Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025).
Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Beratungsstellen.
Einen Fragen- Antworten-Katalog mit detaillierten Informationen finden Sie hier.
Um eine Förderzusage im Rahmen dieses Programms zu erhalten, muss nachweislich eine erhebliche Reduktion (teilweise mehr als 50 %) des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring erreicht werden. Bitte nehmen Sie gerne mit unserer Förderberatung im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt auf. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende auf dieser Seite.