Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte

Kofinanziert von der EU

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die beantragten Projekte maximal bis zum 31.12.2028 laufen dürfen.

Auf einen Blick

Dieses Programm richtet sich an Akteure in den Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ erhalten haben. Ziel ist es, über die gezielte themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus und unter Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen und so einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen zu leisten. Hier steht die Beantragung der Entwicklungs- und Modellvorhaben im Fokus.

  • Zuwendungsrechtliche Beratung im Rahmen der Projektentwicklung
  • Förderfähigkeitsprüfung sowie finanzielle Abwicklung der Vorhaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss i.H.v. 40% im Programmgebiet SER und i.H.v. 60% im Programmgebiet ÜR

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Jetzt Antrag stellen

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in den Handlungsfeldern, für die der jeweiligen Zukunftsregion durch die Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ ein Förderbudget gewährt wurde und die aus dem jeweiligen Zukunftskonzept der anerkannten Zukunftsregion abgeleitet sind

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE- und ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt

Wen fördern wir

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten
  • Von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
  • Gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
  • Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum
  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände
  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (EU) 2014/C 198/01 vom 27.06.2014

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung i.H.v. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und i.H.v. 60% im Programmgebiet ÜR
  • Gebietsübergreifende Durchführung (SER/ÜR) von Vorhaben sowie Förderung von Vorhaben zu den Fördergegenständen zusammen mit Regionen anderer Bundesländer oder transnationaler Vorhaben (Vorhaben mit Regionen aus anderen EU-Mitgliedstaaten) möglich, sofern ein Beitrag zur Erreichung der Ziele dieses Programms gegeben ist

Unsere Bedingungen:

  • Unterscheidung der Förderfähigkeit von Ausgaben in 3 Fallgruppen
  • Fallgruppe 1: Für Vorhaben mit einer Finanzierung aus Mitteln des ESF+ sind Personal- und Honorarausgaben sowie Sachleistungen in Form einer Erbringung von unentgeltlichen Arbeitsleistungen (ehrenamtliche Tätigkeiten) zuwendungsfähig
  • Fallgruppe 1: Für förderfähige Restkosten wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gewährt
  • Fallgruppe 2: Bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis 200.000 Euro und einer Finanzierung aus Mitteln des EFRE werden die Ausgaben als Gesamtpauschale gewährt. Folgende Ausgaben sind grundsätzlich förderfähig: Investive Ausgaben, Personalausgaben, Sachleistungen in Form einer Erbringung von unentgeltlichen Arbeitsleistungen (ehrenamtliche Tätigkeiten), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsaktivitäten, Ausgaben für Gutachten und vorhabenbezogene Dienstleistungen, Ausgaben für Verbrauchsgüter, Miete und Leasing (nur programmgebundene Geräte) und Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände sowie Ausgaben für u.a. Testate, Bescheinigungen, Gutachten zum Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Freistellungsregelung, sofern sie beim Zuwendungsempfänger angefallen sind
  • Fallgruppe 2: Die Anfertigung eines Meilensteinplans sowie Darlegung von budgetierten Ausgaben ist erforderlich
  • Fallgruppe 3: Bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 200.000 Euro und einer Finanzierung aus Mitteln des EFRE sind folgende Ausgaben grundsätzlich förderfähig: Investive Ausgaben, Personalausgaben, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsaktivitäten, Ausgaben für Gutachten und vorhabenbezogene Dienstleistungen sowie Ausgaben für Testate, Bescheinigungen, Gutachten etc. zum Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Freistellungsregelung, sofern sie beim Zuwendungsempfänger angefallen sind
  • Fallgruppe 3: Bei Vorhaben mit Personalausgaben wird ein Pauschalsatz in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben zur Deckung indirekter Ausgaben gewährt
  • Fallgruppe 3: Bei Vorhaben ohne Personalausgaben wird ein Pauschalsatz in Höhe von 7% der direkten förderfähigen Ausgaben gewährt

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Weiterführende Informationen zu den Zukunftsregionen in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung:
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Ausschlaggebend für die Antragstellung ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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