Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Sofern Ihr Vorhaben betroffen ist, kommen wir zur Antragsprüfung auf Sie zu und werden ggf. zusätzliche Unterlagen oder Informationen anfordern.
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Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Ziel des Programms ist, über die gezielte themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus und unter Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartner/innen regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen und so einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen zu leisten. Die Regionalmanagements haben die Aufgabe, durch Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen das Zukunftskonzept umzusetzen.
- Beratung zu allen Rahmenbedingungen des Förderprogramms
- Finanzierungsmöglichkeiten der Regionalmangements
- unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Errichtung, die Erweiterung bestehender und den Betrieb von Regionalmanagements der von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ anerkannten „Zukunftsregionen“
Das fördern wir nicht
- Regionalmanagements von Kommunen, die nicht als Zukunftsregionen anerkannt sind
Wen fördern wir
Leadpartner/innen der Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021 - 2027 erhalten haben
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von maximal 70 % im SER-Gebiet und 90 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- Die Zuwendung darf insgesamt 210.000 Euro pro Jahr in der SER und 270.000 Euro pro Jahr in der ÜR nicht übersteigen
- Zuwendungen für das Regionalmanagement werden für die gesamte EU-Förderperiode bis zum 31.12.2028 bewilligt
- Vorhaben können auch gebietsübergreifend (SER/ÜR) durchgeführt werden.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.