Vor gut 100 interessierten Abgeordneten, Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte, den Landesbeauftragten und Vertretungen von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsverbänden und DGB hat der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der NBank neu aufgelegte Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft vorgestellt.
„Das vor uns liegende Jahrzehnt wird im Zeichen der Transformation unseres Landes stehen. Wir müssen noch schneller unabhängig, sicher und klimafreundlich werden. Dafür brauchen wir eine aktive Industrie- und Ansiedlungspolitik. Mit den heute vorgestellten Programmen bieten wir den kleinen und mittleren Unternehmen im gesamten Landesgebiet eine Möglichkeit, Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei Minimierung des CO2-Ausstoßes mit Zuschüssen zu fördern. Damit können wir die jetzt notwendigen Transformationsprozesse fördern und ihnen noch einmal einen deutlichen Schub.“ Olaf Lies, Niedersächsischer Wirtschaftsminister
Gefördert werden Investitionen zu Kapazitätserweiterungen, wenn damit auch innovative Aspekte und Digitalisierungsanstrengungen verbunden sind. Hier können je nach Unternehmensgröße und Investitionsort 10 bis 35 Prozent der Ausgaben mit einem Zuschuss gefördert werden. Für CO2-minimierende Zusatzinvestitionen können darüber hinaus höhere anteilige Zuschüsse von bis zu 65 Prozent gewährt werden und werden den Umbau zu einer klimafreundlichen Wirtschaft beschleunigen. Bereitgestellt wird die Förderung zum einen aus der von Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und ergänzend aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Anwendungsmöglichkeiten der GRW waren im letzten Jahr von Bund und Ländern erweitert worden und so bekräftigt Dr. Raphael L’Hoest, im Bundeswirtschaftsministerium zuständig für die Regional- und Strukturpolitik: „Klimaschutz muss in allen Bereichen und Sektoren mitgedacht werden. Ich freue mich, dass Niedersachsen die neu geschaffenen Möglichkeiten der GRW so rasch in konkrete Förderprogramme umgesetzt hat. Damit unterstützten wir die Wirtschaft und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.“
Ab sofort können Informationen zu den Förderprogrammen bei der NBank abgerufen werden und auch die Antragstellung ist bereits möglich.
„Wir haben bereits während der Neukonzeption der Förderprogramme eng mit dem Wirtschaftsministerium zusammengearbeitet. Im Ergebnis können Unternehmen die Antragstellung in diesen wichtigen neuen Programmen ab heute über unser neues Kundenportal vornehmen.“ Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank
Zahlen, Daten und Fakten zur GRW:
Mittelvolumen Niedersachsen jährlich:
76 Mio. Euro (38 Mio. Euro Bund, 38 Mio. Euro Land),
Niedersächsischer Anteil:
6,08 Prozent an den Gesamtmitteln des Bundes, damit ist Niedersachsen der zweitgrößte Empfänger von GRW-Mitteln in Westdeutschland (nach NRW)
Größe der Gebietskulisse:
29 Landkreise und kreisfreie Städte mit zusammen 4,1 Mio. Einwohnern (entspricht mehr als der Hälfte der niedersächsischen Einwohnenden und rd. 60 Prozent der Gebietskörperschaften)
Förderfälle pro Jahr:
200 bis 300
Förderhöhe je Fall:
von 20.000 Euro bis zu 11 Mio. Euro zuzüglich ggf. weiterer max. 15 Mio. Euro für Umweltschutzbeihilfen, die durchschnittliche Förderhöhe beträgt rund ca. 250.000 Euro
Förderschwerpunkte:
Förderung von Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie zur Stärkung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz Förderung von hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur (Gewerbegebiete) Förderung von Hotels und touristischer Infrastruktur Förderung von Technologie und Gründerzentren Förderung von Hafeninfrastruktur in kommunalen Häfen Förderung von Vernetzung und Kooperation auf kommunaler und interkommunaler Ebene Förderung von Innovation und Digitalisierung im betrieblichen Bereich
Neuerungen in der Förderung:
konsequente Ausrichtung auf die Ziele Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit besonderer finanzieller und inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf diesen Bereich
Start der Richtlinien:
ab sofort
Ende der Laufzeit:
31.12.2029
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen.