Bitte beachten Sie die neue Richtlinienänderung, die zum 15.11.2024 gültig geworden ist.
Ab dem 01.01.2025 ist eine Förderung von fossilen Heizkesseln gem. Art. 17 Abs. 15 der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ausgeschlossen.
Außerdem: Verwendungsnachweise sind nur für Antragsnummern möglich, die mit 87 beginnen.