Auf Grundlage des Programms zur „Öffnung von Hochschulen“ hat das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft & Kultur einen neuen Förderaufruf veröffentlicht.
Die EU stellt im Förderzeitraum 2021-2027 3,2 Millionen Euro zur Förderung von Projekten im Rahmen der ESF+ Richtlinien „Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)“ zur Verfügung. Damit werden Projekte gefördert, die sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung richten. Besondere Berücksichtigung sollten die spezifischen Lebenssituationen der Zielgruppe in der Konzeption von Angeboten finden. Beispiele hierfür sind Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden. Der vorliegende Förderaufruf ist der zweite Förderaufruf dieser Richtlinie im aktuellen EU-Förderzeitraum.
Bis zum 31. November 2024 können Anträge gestellt werden. Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf: Förderaufruf - Öffnung von Hochschulen (08.08.2024)