Öffnung von Hochschulen

Kofinanziert von der EU

Antragsstichtag

Der nächste Antragsstichtag ist der 30.11.2024. Den Förderaufruf finden Sie hier.

Auf einen Blick

Sie wollen zur Öffnung von Hochschulen für Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung beitragen? Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Sie dabei.

  • Individuelle, bedarfsgerechte und umfassende Beratung zur Antragstellung
  • Förderung der Entwicklung von bedarfsgerechten und berufsbegleitenden Bildungsangeboten sowie deren Erprobung
  • Zielgruppe: beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
  • Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen in Verbindung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs
  • Bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs vom Beruf in die Hochschule
  • Bevorzugt werden Projekte in Zusammenarbeit zwischen niedersächsischen Hochschulen und niedersächsischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Das fördern wir nicht

  • Projekte, für die eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt

Wen fördern wir

  • Niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gem. § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
  • anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähig sind die direkten Personalausgaben, Ausgaben für Honorar-und/oder Lehrbauftragte sowie für ehrenamtlich Tätige.
  • Alle sonstigen zuwendungsfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 % abgegolten
  • Verpflichtende Beratung zur Antragstellung
  • Projekte müssen sich an die Zielgruppe der beruflich qualifizierten Weiterbildungsinteressierten mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung richten und sollten deren spezifische Lebenssituationen (z.B. Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden) berücksichtigen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Ausschlaggebend für die Antragstellung ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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