Im Programm "Öffnung von Hochschulen" findet am 30.09.2023 ein neuer Antragstichtag statt.
Das Programm richtet sich an Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Besondere Berücksichtigung sollten die spezifischen Lebenssituationen der Zielgruppe in der Konzeption von Angeboten finden. Beispiele hierfür sind Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden. Dafür stellt die EU im Förderzeitraum 2021-2027 3,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Förderaufruf auf der Programmseite "Öffnung von Hochschulen".