Am 2. Dezember wurde der Inklusionsplan 2024-2027 zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Der ressortübergreifende Plan beinhaltet insgesamt 97 Maßnahmen zur stärkeren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesamtgesellschaftlichen Leben. Diese sollen bis 2027 umgesetzt werden. Vorab wurde ein breit angelegtes Verfahren zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung durchgeführt, dessen Impulse sich im Plan wieder finden.
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geltendes Recht in Deutschland. Sie konkretisiert die bestehenden Menschenrechte – zum Beispiel das Recht auf Bildung oder das Recht auf Gesundheit – aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. In einem partizipativen, koordinierten und ressortübergreifenden Prozess werden in Niedersachsen zur Umsetzung der Konvention regelmäßig Landesaktionspläne Inklusion erarbeitet und umgesetzt. Der erste Aktionsplan wurde 2017 von der Niedersächsischen Landesregierung veröffentlicht und seitdem zwei Mal fortgeschrieben. Bereits über 350 Maßnahmen wurden in den letzten sechs Jahren auf diese Weise für ein inklusives Niedersachsen auf den Weg gebracht.
Der neue Aktionsplan steht unter dem Motto „Teil Sein“ – denn Menschen mit Behinderungen sind nicht nur ein wichtiger Teil von Niedersachsen, sie sollen auch selbstverständlich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Niedersachsen Teil sein. Das Motto des Aktionsplans spiegelt damit ein wichtiges Ziel zur Umsetzung der UN-BRK in Niedersachsen wieder. Er ist Anspruch und Wirklichkeit zugleich. Nach der Evaluierung der ersten drei Aktionspläne im Jahr 2022, hat die Landesregierung gemäß der Empfehlung der Evaluation ein Partizipationskonzept für die Fortschreibung des vierten Aktionsplans festgelegt.
Der Inklusionsplan 2024 - 2027 ist in verschiedene Handlungsfelder gegliedert. Im Auftrag des Integrationsamts Niedersachsen fördert die NBank das Thema Inklusion im Handlungsfeld Arbeit. Gemeinsam bringen wir den weiteren Ausbau von Inklusionsbetrieben sowie die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voran. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen das Verdienen ihres Lebensunterhaltes in einem offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben oder einer einzelnen Abteilung zu fördern, helfen wir Unternehmen auf ihrem Weg zum Inklusionsbetrieb. Das Integrationsamt Niedersachsen bietet dafür einen Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung der Arbeitsplätze und unterstützt die Betriebe u. a. mit einem laufenden Personalkostenzuschuss. Informieren Sie sich hier über die Förderung des Integrationsamtes, wir beraten Sie gerne!
Weitere Informationen zum Aktionsplan Inklusion finden Sie auch unter: www.ms.niedersachsen.de/inklusion und in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit & Gleichstellung.
„Menschen mit Behinderungen sind ein bedeutsamer Teil von Niedersachsen. Sie wohnen, arbeiten und leben hier. Damit gehören sie zum gesellschaftlichen Leben dazu! Weil Menschen mit Behinderungen aber noch nicht überall ohne Barrieren teilhaben können, muss sich in Niedersachsen noch Vieles ändern. Aus diesem Grund gehen wir mit dem vierten Aktionsplan Inklusion einen großen Schritt voran. Damit zeigen wir, dass wir uns als Land Niedersachsen unserer Verantwortung bewusst sind, und bekennen uns nachdrücklich zu Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe.“