Eine Antragsstellung ist ab sofort dauerhaft möglich, die Antragsstichtage fallen weg.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie wollen in Ihrer Kommune oder in Ihrem Landkreis in Niedersachsen Bildung inklusiv gestalten? Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Sie dabei. Wir fördern Projekte, die die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen verbessern.
- Förderung von Bildungsnetzwerken, Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen und ausgewählten Schwerpunktthemen
- Zielgruppe: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten
- Laufzeit 24 Monate bis max. 31.12.2028
- Zuschuss bis zu max. 60% der förderfähigen Gesamtausgaben (ÜR) und bis zu 40% (SER)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Felder der Förderung
Das fördern wir
- Geeignete Projekte, welche die Ziele von Inklusion durch Bildung und Teilhabe erreichen können
- Geeignete Projekte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
... Entwicklung von Kooperationen und institutionsübergreifenden Bildungsnetzwerken
... Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für alle an der Bildung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten sowie deren Austausch und Vernetzung
... Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von neuen Konzepten und Modulen zu ausgewählten Schwerpunktthemen
Das fördern wir nicht
- Projekte, für die eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Fonds für die
- Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt
Projekte für Beschäftigte der Landesverwaltung
Wen fördern wir
- Niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften
- Bildungseinrichtungen
- Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu max. 60% der förderfähigen Gesamtausgaben (ÜR) und bis zu 40% (SER)
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
Unsere Bedingungen
- Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die richtlinienspezifischen fachlichen Bewertungskriterien und ihre Bepunktung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Scoring-Modell zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ im Downloadbereich. Unsere Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt dann anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung
- In der Projektbeschreibung sind sämtliche Querschnittsziele im Rahmen der dort dargestellten Qualitätskriterien integriert zu beschreiben (siehe auch Nr. 4.3 der Richtlinie). Im Fokus steht dabei als sogenanntes prioritäres Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- 24-monatige Projektlaufzeit
- Förderfähig sind direkte Personal- und Honorarausgaben sowie Vergütungen der Teilnehmenden
- Sonstige Ausgaben: Restkostenpauschale von 35% der direkten Personal- und Honorarausgaben
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.