Die EU stellt im Förderzeitraum 2021-2027 3,2 Millionen Euro zur Förderung von Projekten im Rahmen der ESF+ Richtlinien „Öffnung von Hochschulen“ zur Verfügung. Damit werden Projekte gefördert, die sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung richten. Antragsstichtag ist der 30.11.2024.
Besondere Berücksichtigung sollten die spezifischen Lebenssituationen der Zielgruppe in der Konzeption von Angeboten finden. Beispiele hierfür sind Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden. Der Förderaufruf ist der zweite Förderaufruf dieser Richtlinie im aktuellen EU-Förderzeitraum.
Im Programmgebiet der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ (SER) beträgt die Förderung aus ESF+-Mitteln maximal 40 % der förderähigen Ausgaben. Die Höhe der Kofinanzierung durch Landesmittel wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber auf 25 % der förderfähigen Ausgaben festgesetzt.
Im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR) beträgt die Förderung aus ESF+-Mitteln maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Kofinanzierung durch Landesmittel wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber auf 5 % der förderfähigen Ausgaben festgesetzt.
Aufgrund der begrenzten Fördermittel in der aktuellen Förderperiode wird darauf hingewiesen, dass nur eine geringe Anzahl von Projekten ausgewählt werden kann. Bevorzugt werden Vorhaben in Zusammenarbeit zwischen niedersächsischen Hochschulen und niedersächsischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Der früheste Projektbeginn ist der 01.05.2025.