Minister Olaf Lies: „Die Landesregierung steht eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk"
Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung - zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.
Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.
„Ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas - die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen", so Wirtschaftsminister Olaf Lies bei der Vorstellung des Hilfsprogramms.
„Wir wissen in dieser Krise um unsere Verantwortung und stehen als Landesregierung eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk. Zusätzlich zu bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse ist unser Programm auch für die Zukunft ein weiterer wichtiger Baustein, damit unsere Unternehmen und Betriebe unter der Last der massiven Kostensteigerungen nicht kollabieren.“ Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
So sei ein weiteres Antragsfenster mit auf Strom- und Gaspreisbremse angepassten Bedingungen, für den Spätsommer vorgesehen. Lies: „Es geht um nicht weniger als darum, Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk zu retten. Wir sind damit im Übrigen eines der ersten Bundesländer, das nach der Einigung zwischen Bund und den Ländern vorletzte Woche bereits eine entsprechende Richtlinie auf den Weg bringt."
Details zum Programm
- Für das Programm stehen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll Unternehmen geholfen werden, deren Energiekosten in 2022 um mehr als das Doppelte gestiegen sind.
- Die Anträge können ab der zweiten Februarhälfte über das Antragsportal der NBank gestellt werden. Das Portal wird dafür 6 Wochen geöffnet sein.
Für den Herbst 2023 ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Die Einzelheiten dieses Programms werden passgenau festgelegt, sobald Erfahrungen mit der Gas- und Strompreisbremse ausgewertet wurden. Für die zweite Programmphase stehen weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung. Einzelheiten zum Programm und ein FAQ zur Antragstellung werden in Kürze auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht. Unternehmen können sich dort über den Programmstart sowie Förderhöhen und -voraussetzungen informieren.
Welche KMU können Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
- Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
- Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben.
- Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Leistungsgrundlage: Der Ausgabenanstieg für Energie zwischen Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinaus gehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Die Hälfte der maximalen Fördersumme wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.