Bitte beachten Sie, dass dieses Förderprogramm mit Ablauf des 31.03.2023 endet. Anträge können noch bis zum 31.03.2023, 23:59 Uhr eingereicht werden.
Weitere wichtige Informationen können Sie aus unseren FAQ entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Förderprogramm mit Ablauf des 31.03.2023 endet. Anträge können noch bis zum 31.03.2023, 23:59 Uhr eingereicht werden.
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Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Das fördern wir
Das fördern wir nicht
Unsere Angebote:
Unsere Bedingungen:
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Rechenbeispiel 1:
Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.
Das setzt sich wie folgt zusammen:
Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro
80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.
Rechenbeispiel 2:
Ein energieintensives mittelständisches Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 200.000 Euro. Sie sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 1.100.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 800.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist dadurch antragsberechtigt auf einen Förderbetrag in Höhe von 500.000 Euro.
Verdopplung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 400.000 Euro, die tatsächlichen Kosten bei 1.100.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (400.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (1.100.000 Euro): 700.000 Euro.
Zwar entsprächen 80 Prozent der Differenz 560.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt aber bei 500.000 Euro.
Hier geht es zur graphischen Darstellung der Rechenbeispiele.