Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.
Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Sie haben eine innovative, digitale oder wissensorientierte Idee, möchten in Niedersachsen gründen, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Das Gründungsstipendium unterstützt Sie in der Pre-Seed und Seed-Phase.
- Förderung von Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen
- Zuschuss bis zu 2.200 Euro monatlich
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktionformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Den Lebensunterhalt des Stipendiaten oder der Stipendiatin und Ausgaben rund um die Gründung
Wen fördern wir
- Natürliche Personen ab 18 Jahren
- Einzelpersonen, die ein Unternehmen in Niedersachsen gründen möchten
- Ein Team, von dem bis zu drei Personen einen eigenständigen Antrag mit Bezug zuden weiteren Anträgen des Teams stellen können
- Die antragsstellende Person muss ihren Wohnsitz sowie die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- 2.200 Euro monatlich für Gründende mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung
- 1.100 Euro monatlich für Gründende während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss
- Zuschuss für maximal 10Monate
Unsere Bedingungen:
- Ausgaben für Sozialversicherungen sind in dem Stipendium bereits inkludiert und werden nicht zusätzlich erstattet
- Auszahlung monatlich zum 15. des laufenden Monats
- Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit anderen Stipendien (insbesondere EXIST-Förderung) bzw. einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit von durchschnittlich mehr als 10 Stunden wöchentlich oder einer anderen öffentlichen Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ist ausgeschlossen
- Begleitung der Gründung im Förderzeitraum durch eine akkreditierte „begleitende Einrichtung“, also eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung, ein Start-up-Zentrum oder einen sonstigen Inkubator/Accelerator (siehe Übersicht auf der Programmseite unter „Downloads“)
- Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf noch nicht gegründet worden sein
Anforderungen an die "begleitende Einrichtung":
- Sitz der „begleitenden Einrichtung“ in Niedersachsen
- Kostenfreie Begleitung der Stipendiatin oder des Stipendiaten während des gesamten Förderzeitraums durch einen namentlich benannten Mentor oder eine Mentorin
- Mindestens zweimonatiges Intensivcoaching sowie alle zwei Monate strukturierte Statusgespräche
- Möglichst eine Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Stipendiaten oder die Stipendiatin
- Die Betreuung und das Coaching der Stipendiatin oder des Stipendiaten muss insgesamt mindestens 100 Stunden umfassen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Übersicht begleitende Einrichtung
Hier gibt's Starthilfe für Gründende.
Über diesen Link können Sie die Übersicht der begleitenden Einrichtungen herunterladen.