Bist Du 18 Jahre alt oder älter und möchtest ein innovatives Unternehmen/Start-up mit Sitz in Niedersachsen gründen?
Das Gründungsstipendium richtet sich an natürliche Personen ab 18 Jahren, die als Einzelperson oder als Team (bis zu drei Personen) ein innovatives Unternehmen/Start-up in Niedersachsen gründen möchten. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein.
Falls es sich nicht um ein innovatives Gründungsvorhaben handelt kommt u.U. eine Förderung mit dem MikroSTARTer in Betracht.
Ist Dein Wohnsitz in Niedersachsen?
Antragsberechtigt sind nur Antragstellende mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen.
Hast Du bereits die Zusage einer „begleitenden Einrichtung“, also einer Hochschule, einem Start-up-Zentrum, einer Forschungseinrichtung oder einem sonstigen Accelerator, die Dich bei Deiner Gründungsidee begleitet?
Deine Gründung muss während des Förderzeitraums durch eine "begleitende Einrichtung" betreut werden.
Möchtest Du trotz Förderung durch das Gründungsstipendium weiterhin einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit von mehr als zehn Stunden wöchentlich nachgehen? Oder bekommst Du bereits andere staatliche Leistungen für deinen Lebensunterhalt?
Eine zeitgleiche Kombination des Gründungsstipendiums mit einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit von durchschnittlich mehr als zehn Stunden wöchentlich oder einer anderen öffentlichen Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ist ausgeschlossen.
Hast Du bereits ein EXIST-Gründungsstipendiums beantragt oder erhalten?
Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit anderen Stipendien
(insbesondere EXIST-Gründungsstipendium) ist ausgeschlossen.