Aufstiegs-BAföG (für Maßnahmen ab 01.08.2024)

Hinweis zur Antragsstellung

Der Antrag kann entweder online oder manuell gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Online-Antragsstellung die elektronische Ausweisfunktion benötigen.
Online-Antrag
Manueller Antrag

Auf einen Blick

Sie wollen sich fortbilden? Egal ob Meister/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (kurz: AFBG) unterstützt Sie dabeibei Ihrer Fortbildung.
Das „Aufstiegs-BAföG“ erfasst alle Berufsbereiche, unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft

  • Monatliche Unterhaltsbeiträge als Vollzuschuss (nur Vollzeitmaßnahmen)
  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestehend aus Zuschuss und Darlehen
  • Anteiliger oder vollständiger Erlass des Darlehens möglich
  • Zusätzliche Entlastung in Form der Förderung von Kinderbetreunngszuschüssen für Alleinerziehende

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgeschlossen werden.
  • Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen aufsteigend auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung:
    ... Erste Fortbildungsstufe: geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR Stufe 5)
    ... Zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (DQR 6)
    ... Dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (DQR 7)
  • Bei den neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional handelt es sich nicht um die gleichartig bezeichneten akademischen Hochschulabschlüsse.

Das fördern wir nicht

  • Der Erwerb von Hochschulabschlüssen wird nicht gefördert!
  • Praktika werden nach dem AFBG nicht gefördert.

Wen fördern wir

Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Dazu gehören z. B. Erzieher/-innen, Fahrlehrer/-innen, Meister/-innen, Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker/-innen, Fachkaufleute, Fachwirte/-innenoder Betriebswirte/-innen.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro
  • Erstellung der fachpraktischen Arbeit des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: Für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Lehrgangsform
  • Unterhaltsbeitrag: Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert. Die monatlichen Bedarfssätze sind:
    ... für Ledige ohne Kind: 882 Euro
    ... für Verheiratete ohne Kind: 1.117 Euro
    ... für jedes Kind: 235 Euro
    Bei Zahlung von Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen erhöht sich der Unterhaltsbeitrag in der Regel um 137 Euro.

Unsere Bedingungen:

  • Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden, auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe (DQR 5) mindestens 200 Unterrichtsstunden
  • Lehrveranstaltungen in Vollzeit finden wöchentlich an vier Werktagen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden statt, schließen innerhalb von 36 Monaten ab und sind maximal für 24 Monate förderfähig
  • Bei Lehrveranstaltungen in Teilzeit finden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat statt und die Teilzeitmaßnahme schließt innerhalb von 48 Monaten ab
  • Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 % der Unterrichtsstunden) voraus

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf „Aufstiegs-BAföG“ können Sie direkt online ausfüllen.

Wichtige Hinweise vorab

  • Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an uns. So sind die Unterlagen aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden.
  • Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.
  • Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend bewilligt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.

Digitale Antragsstellung

Das bundeseinheitliche Antragsportal „AFBG Digital“ kann nur mit dem Online-Ausweis oder der EU-Identität genutzt werden.

Schritt 1:
Erstellung eines BundID-Kontos („Online-Ausweis-Funktion“): https://id.bund.de/de/registration/eID

Schritt 2:
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. In der digitalen Antragstellung kann man pausieren oder Unterlagen später nachreichen. Das digitale Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite:
www.afbg-digital.de
Kostenfreie technische Service-Hotline zu AFBG-Digital
0800 - 19 19 19 4

Herkömmliche Antragsstellung

Antragsunterlagen erreichen uns auf dem Postweg unter dieser Anschrift:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Beratung Aufstiegs-BAföG

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