Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Das Programm fördert die niedersächsischen Natur- und Geoparke mit dem Ziel, die Qualität der Einrichtungen und somit den Erhalt des Natur- und Kulturerbes in Niedersachsen zu garantieren.

  • Unterstützung niedersächsischer Natur- und Geoparke
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Personalausgaben der Natur- und Geoparke
  • Maßnahmen wie: Umsetzung des Natur- und Geoparkplanes, Evaluierung, Teilnahme an Qualitätszertifizierungen und Revalidierungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Ausgaben für die Aufstellung und Fortschreibung eines Natur- oder Geoparkplans, eine trägerübrgreifende Geschäftsstelle und weitere Ausgaben

Wen fördern wir

Niedersächsische Natur- und Geoparke

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Finanzierungshilfen für die Fördergegenstände mit demselben Zweck ist nicht zulässig.
  • Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Beschaffung, Herstellung, Vergütung von Werkverträgen und Sachausgaben.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind:
    • Ausgaben, die durch Einnahmen aus der Nutzung gedeckt werden können
    • Geldbeschaffungskosten, Zinsen und Provisionen
    • Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
    • Eigenleistungen
    • Einsparungen durch Preisnachlässe (Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe)

Voraussetzungen

  • Antragstellung vor Projektbeginn
    Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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