Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Wenn Sie Träger/-in einer Koordinierungsstelle in Niedersachsen sind oder werden wollen, unterstützt Sie dieses Förderprogramm dabei, Arbeitsmarktprobleme von Frauen, Berufsrückkehrerinnen sowie Beschäftigten in Elternzeit abzubauen. Regionale Betriebe sollen Wege zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen kennen lernen. Qualifizierte Arbeitskräfte und wichtiges Innovationspotential können so in der Region gehalten bzw. erschlossen werden.
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen
- Pro Koordinierungsstelle sind Ausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 155.000 Euro förderfähig.
- Eigenanteil oder Drittmittel von mindestens 15%
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Die Koordinierungsstellen sollen ein Bindeglied zwischen der regionalen Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und den in ihrem Einzugsgebiet lebenden Frauen sein.
Das fördern wir
- Personalausgaben für eine Projektleitung und eine Projektassistenz jeweils in Vollzeit. Die Förderung erfolgt durch Standardeinheitskosten (Festbeträge je Tarifgruppe). Zusätzlich können Ausgaben für Honorarkräfte gefördert werden.
- Pauschal abgerechnete Ausgaben (Restkosten) in Höhe von 36 % der Personalausgaben
- Lebensphasenorientierte Beratung von Frauen, insbesondere Berufsrückkehrerinnen und geringfügig Beschäftigte sowie Beschäftigte in Elternzeit
- Netzwerkarbeit und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
- Aufbau und Pflege eines Verbundes von Unternehmen
Wen fördern wir
Gemeinnützige Einrichtungen mit Erfahrung im Bereich der beruflichen Bildung oder Beratung, Kommunen (auch kommunale Zusammenschlüsse mit regionalen Unternehmen), Kammern und Verbände
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Pro Koordinierungsstelle sind Ausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 155.000 Euro förderfähig.
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung.
- Die Höhe des aus ESF-Mitteln gewährten Zuschusses darf in der stärker entwickelten Region (SER) max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben und 60% in der Übergangsregion (ÜR) betragen.
- Das Projekt endet spätestens am 30.06.2022.
- Alle Träger/-innen der Koordinierungsstellen haben einen Eigenanteil von mindestens 15% der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.