Neuer Antragsstichtag bis 30.08.2024. Siehe Förderaufruf RIKA Koordinierungsstellen 2024.
Hinweis
Auf einen Blick
Sie planen ein Strukturprojekt, dass die berufliche Entwicklung, Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen unterstützt, wofür Sie auch die erforderlichen Netzwerke schaffen und pflegen? Wir bieten eine umfassende Beratung und betrachten alle für Ihr Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
- Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA
- Finanzierungsmöglichkeiten des Strukturprojektes „Koordinierungsstelle“
- Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Strukturprojekte, die als die sogenannte „Koordinierungsstelle“ für Frauen und Wirtschaft agieren und die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Lebensphasenorientierte Beratung für vorrangig nichterwerbstätige oder elternzeitnehmende Frauen und kurze Orientierungs- und Informationsveranstaltungen anbieten oder initiieren
- Aufbau und Pflege eines regionalen Unternehmensverbunds inkl. der Wahrnehmung der Geschäftsstellenarbeit> Unterstützung der Rahmenbedingungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflege durch geeignete Maßnahmen
- Beitrag zu mehr Gleichstellung der Geschlechter und Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung von Frauen durch eine projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau bzw. die Pflege sonstiger Netzwerke
- Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Frauen in der Region, indem Handlungsbedarfe feststellt und ggf. Einzelprojekte im Rahmen der anderen Schwerpunkte der Richtlinie RIKA initiiert werden
Das fördern wir nicht
- Einzelpersonen
Wen fördern wir
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für eine Vollzeitstelle „Projektleitung“ und eine Vollzeitstelle „Projektmitarbeit mit qualifizierten Anforderungen“ sowie Ausgaben für Honorarkräfte des Trägers. Honorarausgaben für Qualifizierungen sind auf max. 10.000 Euro / Jahr begrenzt.
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die richtlinienspezifischen fachlichen Bewertungskriterien und ihre Bepunktung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der RIKA-Richtlinie im Downloadbereich. Unsere Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt dann anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
- NEU: In der Projektbeschreibung sind sämtliche Querschnittsziele im Rahmen der dort dargestellten Qualitätskriterien integriert zu beschreiben (siehe auch 6.5 der Richtlinie). Im Fokus steht dabei als sogenanntes prioritäres Querschnittsziel die Gleichstellung der Geschlechter.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.