Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss zur Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken sowie zu erweitern.
- Förderung der Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes
- Stärkung des Gründungsklimas von kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderung in Höhe von 10.000 Euro
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Personalausgaben für die neue eingestellte Arbeitnehmerin oder den neu eingestellten Arbeitnehmer. Diese dürfen 12 Monate vor Einstellung nicht im Unternehmen beschäftigt gewesen sein
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keine Beschäftigungsverträge abschließen, bevor Sie eine Genehmigung eines Vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder eine Bewilligung erhalten haben.
Wen fördern wir
- KMU im Handwerk gemäß HwO Anlage A oder Anlage B (hier nur bei Vorlage eines entsprechenden Meisterprüfungszeugnisses) in Form einer natürlichen, juristischen Person des privaten Rechts oder Personengesellschaft
- KMU, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten zwei Jahre neue Gesellschafter mit mehr als 25 % des Kapitals und an der Geschäftsführung beteiligt haben (tätige Beteiligung)
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro
- Nachweis der Krankenkasse zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigungsdauer von sieben Monaten
- Nachweis des Arbeitsvertrags
- Laufzeit eines Vorhabens grundsätzlich auf 12 Monate beschränkt, grundsätzlich spätestes Projektende am 30.06.2022, bei Antragsstellung nach dem 01.07.2021 verkürzt sich entsprechend die Laufzeit
- Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip im Rahmen des Verwendungsnachweises
- Die Auszahlung kann frühestens nach dem siebten Monate nach Einstellung des Mitarbeitenden erfolgen