Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.
Fördercheck
Auf einen Blick
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätige Beteiligung einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken sowie zu erweitern.
- Beratung zu Ihrem Fördervorhaben
- Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit
- einmalige Förderung in Höhe von 10.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Personalausgaben für eine neu angestellte Person
Das fördern wir nicht
- Personal, welches zwölf Monate vor Einstellung bereits im Unternehmen beschäftigt gewesen ist
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Beschäftigungsverträge, die vor dem Erhalt einer Bewilligung abgeschlossen wurden. Als Abschluss des Arbeitsvertrages gilt das Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien.
- Beschäftigung von abgebenden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern im nachfolgenden Unternehmen
- Personal für welches der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen wurde
Wen fördern wir
- KMU im Handwerk mit Betriebsstätte in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre im Haupterwerb gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen mit mehr als 25% des Kapitals und an der Geschäftsführung beteiligt haben (tätige Beteiligung).
Unsere Förderleistungen
Angebot
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro
Bedingungen
- Der neugeschaffene Arbeitsplatz muss in Niedersachsen liegen
- Es muss eine neue sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person unbefristet und in Vollzeit (mindestens 35 Std./Woche) eingestellt werden
- Die Übernahme von Auszubildenden ist möglich
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung
- Laufzeit eines Vorhabens ist grundsätzlich auf eineinhalb Jahre begrenzt
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.