Auf einen Blick
Wenn Sie die bestehende Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) durch Modernisierung erhalten bzw. durch Umstrukturierung ergänzen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Dabei geht es um die multifunktionale Nutzung der ÜBS für Aus- und Fortbildungsangebote. Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren. Die Entwicklung von Leitprojekten, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepten durch Kompetenzzentren bildet die nächste Stufe.
- Träger von Berufsbildungsstätten
- Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS
- Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
- Leitprojekte und Qualifizierungskonzepte der ÜBS als Kompetenzzentren
- Zuschuss bis zu 20 %
- Gesamtausgaben mindestens 50.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Projekte zur Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS
- Projekte zur Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
- Leitprojekte und Qualifizierungskonzepte der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung
Wen fördern wir
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts als Träger von Berufsbildungsstätten
Unsere Förderleistungen
- Der Sitz der Bildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden
- Maximale Förderhöhe bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben
- Mindestens förderfähige Gesamtausgaben in Höhe von 50.000 Euro
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
- Anteilige Bundesfinanzierung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und/oder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Ein angemessener Eigenanteil von mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben (in strukturschwachen Regionen, die durch den jeweils geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ festgelegt sind, von mindestens 10 %)
- Ausgaben für Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger, funktionstüchtiger Werkstatträume, Unterrichtsräume und sonstiger direkt der Aus-, Fort- und Weiterbildung zuzurechnenden Räumlichkeiten dienen
- Personal- und Sachausgaben können bei Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung von Leitprojekten, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepten zusätzlich gefördert werden. Bei der Berechnung gilt das Besserstellungsverbot, demnach legen die Pauschalsätze hierbei die Förderobergrenzen fest. Sachausgaben des allgemeinen Geschäftsbedarfes können zudem zu einem Pauschalsatz von 10% der Personalausgaben anerkannt werden. Ausgaben für Reisen sind nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes förderfähig.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.