Der neue Antragstichtag ist der 31.12.2024, dieser gilt jedoch nur für das Fördergebiet Übergangsregion (ÜR).
Weitere Informationen
Neuer Antragstichtag
Auf einen Blick
Das Programm hilft bei der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen. Dabei werden Inhaftierte einer JVA in Niedersachsen, die sich ca. sechs Monate vor der Entlassung befinden, mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen, die der beruflichen, sprachlichen, schulischen oder sozialen Integration dienen, bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt. Darüber hinaus ist eine Betreuung und Entlassungsbegleitung sowie eine maximal sechsmonatige Nachbetreuung durch proaktive Sozialarbeit vorgesehen.
- Finanzierungsmöglichkeiten des Vorhabens
- Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Projekte zur Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen, die der beruflichen, sprachlichen, schulischen oder sozialen Integration dienen
- Zielgruppe sind ausschließlich Inhaftierte, die während der Laufzeit entlassen werden
Das fördern wir nicht
- Projekte ohne Anbindung an eine JVA in Niedersachsen
- Projekte mit Teilnehmenden ohne Aussicht auf zeitnahe Entlassung
- Einzelpersonen
Wen fördern wir
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen
- Folgende Ausgaben sind förderfähig: zusätzliche Personalausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal; Ausgaben für Honorarkräfte; Ausgaben für den Unterhalt der Teilnehmenden (Tageshaftkosten).
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben ("Restkostenpauschale“) in Höhe von 35 % abgegolten.
- Sowohl die Betriebsstätte des Projektträgers bzw. der Projektträgerin als auch der Ort der Projektdurchführung (JVA) müssen in Niedersachsen liegen.
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die richtlinienspezifischen fachlichen Bewertungskriterien und ihre Bepunktung entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie im Downloadbereich. Unsere Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt dann anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
- NEU: In der Projektbeschreibung sind sämtliche Querschnittsziele im Rahmen der dort dargestellten Qualitätskriterien integriert zu beschreiben beschreiben (siehe auch 6.3 der Richtlinie). Im Fokus steht dabei als sogenanntes prioritäres Querschnittsziel die Chancengleichhet und Nichtdiskriminierung.
- Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 30 Monate beschränkt. Das Übergangsmanagement des Teilnehmenden ist jeweils 6 Monate vor und nach der Entlassung einzuplanen, wobei vor Projektende die letzten sechs Monate ausschließlich für das Übergangsmanagement vorzuhalten sind.
- Es sind mindestens zwölf Teilnehmendenplätze über den Projektzeitraum vorzuhalten und in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugseinrichtung möglichst durchgehend zu besetzen.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.