Auf einen Blick
Das Förderprogramm Soziale Innovation zielt darauf ab, innovative und übertragbare Projekte zu fördern, die soziale Herausforderungen lösen sowie lokale und regionale Bedarfe decken. Im Vordergrund stehen neue Projektansätze, die Unternehmen und Arbeitskräfte an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen anpassen oder den Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern. Möchten Sie als Stelle für Soziale Innovation diesen Prozess aktiv befördern und unterstützen?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
- Stellen für Soziale Innovation in den Bereichen der Landespitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt
- Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Was fördern wir
Das fördern wir
Drei Stellen für Soziale Innovation: Je eine Stelle im Bereich der Landespitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt mit folgenden Aufgaben:
- Unterstützung und Aktivierung regionaler Akteurinnen und Akteure sowie Sozialpartnerinnen und Sozialpartner bei der Identifizierung und Entwicklung von sozial innovativen Projektansätzen in den zwei Förderschwerpunkten „Arbeitswelt im Wandel“ und „Daseinsvorsorge“
- Unterstützung der Projekttragenden bei der Umsetzung ihrer sozial innovativen Projekte
- Aufbau und Pflege von Netzwerken zur Förderung sozial innovativer Ansätze, und der Verbreitung bewährter innovativer Lösungsanstrategien
- Prüfung von Möglichkeiten zu transnationaler Kooperation und zu transnationaler Verbreitung von Projekten und Projektergebnissen
Wen fördern wir
- Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden mit Sitz in Niedersachsen
- Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
Unsere Bedingungen:
- Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50%)
- Weitere förderfähige Ausgaben sind Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.