Auf einen Blick
Wenn Sie einen Beitrag zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, insbesondere von jungen Menschen unter 25 Jahren, Migrantinnen und Migranten oder älteren Arbeitslosen über 54 Jahren leisten wollen, unterstützt Sie die NBank bei Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80%.
- Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt.
- Die Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Teilnehmerstunde (ohne Ausgaben der Position 2 des Musterfinanzierungsplans).
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Qualifizierungen für Geringqualifizierte
- Modellprojekte, die sich auszeichnen durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption
Das fördern wir nicht
- Einzelpersonen sowie Universitäten und Fachhochschulen des Landes Niedersachsen sind nicht antragsberechtigt
Wen fördern wir
Einrichtungen mit Erfahrung im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Höhe von bis zu 80% der um die Erlöse reduzierten förderfähigen Gesamtausgaben.
- Die Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Teilnehmerstunde (ohne Ausgaben der Position 2 des Musterfinanzierungsplans).
- Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt. Davon sollen drei Monate auf die Nachbetreuung entfallen. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.
Voraussetzungen
- Die Projekte müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem berufsbezogenen Zertifikat abschließen.
- Ohne Genehmigung der NBank dürfen Antragstellende keine projektbezogenen verbindlichen Liefer-, (Dienst-) Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen.
- Eine Fördermittelkombination ist zulässig, soweit es sich nicht um ESF-Mittel anderer Bundes- und Landesprogramme handelt.
- Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt. Davon sollen drei Monate auf die Nachbetreuung entfallen. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.
- Die Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte können zu den durch das Wirtschaftsministerium bestimmten Antragsstichtagen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben.
- Dem Antragsverfahren kann ein vereinfachtes Interessenbekundungsverfahren vorausgehen. Dies wird in jedem Förderaufruf individuell festgelegt.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.