Qualifizierung und Arbeit (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie einen Beitrag zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, insbesondere von jungen Menschen unter 25 Jahren, Migrantinnen und Migranten oder älteren Arbeitslosen über 54 Jahren leisten wollen, unterstützt Sie die NBank bei Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80%.
  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt.
  • Die Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Teilnehmerstunde (ohne Ausgaben der Position 2 des Musterfinanzierungsplans).

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Qualifizierungen für Geringqualifizierte
  • Modellprojekte, die sich auszeichnen durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption

Das fördern wir nicht

  • Einzelpersonen sowie Universitäten und Fachhochschulen des Landes Niedersachsen sind nicht antragsberechtigt

Wen fördern wir

Einrichtungen mit Erfahrung im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Höhe von bis zu 80% der um die Erlöse reduzierten förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Die Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Teilnehmerstunde (ohne Ausgaben der Position 2 des Musterfinanzierungsplans).
  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt. Davon sollen drei Monate auf die Nachbetreuung entfallen. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.

Voraussetzungen

  • Die Projekte müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem berufsbezogenen Zertifikat abschließen.
  • Ohne Genehmigung der NBank dürfen Antragstellende keine projektbezogenen verbindlichen Liefer-, (Dienst-) Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen.
  • Eine Fördermittelkombination ist zulässig, soweit es sich nicht um ESF-Mittel anderer Bundes- und Landesprogramme handelt.
  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt. Davon sollen drei Monate auf die Nachbetreuung entfallen. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.
  • Die Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte können zu den durch das Wirtschaftsministerium bestimmten Antragsstichtagen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben.
  • Dem Antragsverfahren kann ein vereinfachtes Interessenbekundungsverfahren vorausgehen. Dies wird in jedem Förderaufruf individuell festgelegt.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal, Antrag herunterladen und ausfüllen

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag Qualifizierung und Arbeit

Zusätzlich benötigte Dokumente für die Antragstellung

  • Projektbeschreibung
  • Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Beschreibung der Projekttätigkeiten (Tätigkeitsbeschreibung ESF/EFRE)
  • Erklärung zur Umsatzsteuer
  • Anlage zum Antrag auf Fördermittel

Die verbindlichen Vordrucke finden Sie im Downloadbereich auf dieser Förderprogrammseite.

  • Kofinanzierungsbestätigung(en)
  • Arbeitsmarktliche Stellungnahme(n)
  • Ggf. vorbeereitete Kooperationsverträge
  • Ablaufplan des Projektes (zeitlich/inhaltlich)
  • Nachweise über die Qualifikation des Personals
  • Beim Einsatz bereits vorhandenem Personals Gehaltsnachweise und Arbeitsverträge

Diese Unterlagen sind von Ihnen zu erstellen/einzuholen und zusätzlich einzureichen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Btte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
-Team Frauenförderung, Eingliederung und Soziale Innovation-
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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