Auf einen Blick
Sie planen ein innovatives, übertragbares Projekt, das durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt? Sie haben ein überzeugendes Handlungskonzept, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.
- Beratung zu den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
- Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
- Antragstellung im zweistufigen Verfahren (1. Projektidee einreichen, 2. Antragstellung nach Aufforderung durch die NBank)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
- Arbeitswelt im Wandel:
- Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
- Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
- Daseinsvorsorge:
- Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
- Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
Das fördern wir nicht
- Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs
- Projekte, deren Projektziel die formale, berufliche Weiterbildung von Fachkräften ist
- Projekte, deren Förderung eine Beihilfe i.S.d. Artikels 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine De-Minimis-Beihilfe darstellt
Wen fördern wir
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder Personengesellschaften handelt
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
Unsere Bedingungen:
- Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren
- Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.