Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist, emissionsarme Mobilität innerhalb der Städte und im Stadt-Umland Bereich einfach und attraktiv zu machen und dadurch den motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger umzulenken. Dazu sollen Schaffung und Betrieb von Mobilitätszentralen an geeigneten Orten gefördert werden. Mobilitätszentralen sind Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Verkehrsanbieter innerhalb von Städten, regionalen Zentren und dem dazugehörigen Umland.
- Beratung zu Mobilitätszentralen
- Zuschuss von 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
- Maximalzuschuss 600.000 €
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Einrichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen für nachhaltige Mobilitätsangebote
- Personal- und Sachausgaben
- Mobile Beratungsstellen Vorbereitende Maßnahmen wie Studien und Konzepte, die Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer Mobilitätszentrale sind
Das fördern wir nicht
- Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Zuwendungen zum Zeitpunkt der Bewilligung eine Höhe von 600.000 Euro nicht überschreiten
- Projekte, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben nicht mehr als 200.000 Euro betragen, sind von der Förderung ausgeschlossen
- Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung
Unsere Bedingungen:
- Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Nahverkehrsplan und – soweit vorhanden – Berücksichtigung von Luftqualitätsplänen, Klimaschutzplänen sowie Verkehrsentwicklungs- bzw. Mobilitätsplänen
- Gesicherte Gesamtfinanzierung im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips
- Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen. Bewertung des Investitionsvorhabens durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH und des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung.
- Die Laufzeit beschränkt sich auf maximal 36 Monate
- Nachweis über die durch das geförderte Vorhaben eingesparten CO2-Emissionen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.