Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (gemeinschaftliche Wohnformen)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der klimagerechten Modernisierung von Mietwohnungen.

  • Klimagerechte Modernisierung.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen, durch die eine Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Einteilung des GEG oder an eine an seine Stelle tretende Vorschrift um mindestens zwei Klassen erreicht werden.

Wen fördern wir

Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt worden sind.

Unsere Förderleistungen

Darlehen und Zuschüsse je nach Einkommensgruppe A, B oder C sowie der Höhe der zuwendungsfähigen Herstellungskosten und Grundstückskosten (Neubau, Aus/umbau, Erweiterung) bzw. des Kaufpreises beim Ersterwerb.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen stellen Sie bitte bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, bzw. Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

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Förderberatung

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