Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 20 %

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Wohnheimplätze für Studierende und/ oder Auszubildende in Einzelapartments sowie in Wohngruppen und Wohngemeinschaften.

Wen fördern wir

Investoren und Inverstorinnen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

Darlehenshöhe

  • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 108.230 Euro je Wohnheimplatz. Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ oder Eltern-Kind-Apartments beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 136.380 Euro je Wohnheimplatz. Der Tilgungsnachlass von 20 % des Darlehensursprungsbetrages wird zu zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und zu einem Drittel nach Ablauf des 20. Jahres gewährt.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

Wie erfolgt die Antragsstellungen?

Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.





Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung

Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen

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Förderberatung

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