Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 20 %
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Wohnheimplätze für Studierende und/ oder Auszubildende in Einzelapartments sowie in Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Wen fördern wir
Investoren und Inverstorinnen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Unsere Förderleistungen
Darlehenshöhe
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 108.230 Euro je Wohnheimplatz. Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ oder Eltern-Kind-Apartments beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 136.380 Euro je Wohnheimplatz. Der Tilgungsnachlass von 20 % des Darlehensursprungsbetrages wird zu zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und zu einem Drittel nach Ablauf des 20. Jahres gewährt.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung
Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen