Der nächste Antragsstichtag ist am 30.04.2025.
Antragsstichtag
Auf einen Blick
Sie haben innovative Ideen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf? Sie entwickeln neue Ansätze und Konzepte zur Bewältigung der Schwelle in die Beschäftigung? Sie arbeiten an interessanten bildungspolitischen Neuerungen in Bezug auf die berufliche Bildung? Dann könnte dieses Förderangebot unterstützen.
- Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung
- 24 Monate Laufzeit
- Zuschuss bis zu 60 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben
- Projekte, die den Übergang von der beruflichen Ausbildung in die Beschäftigung erleichtern
- Systemisch oder konzeptionell angelegte Projekte, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen
Das fördern wir nicht
- Projekte, für die eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt.
- Projekte für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung.
Wen fördern wir
- Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen
Unsere Förderleistungen
Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Gesamtausgaben
Bedingungen:
- grundsätzlich 24 monatige Projektlaufzeit
- Ausgaben, die zur Umsetzung des Projekts notwendig und angemessen sind:
- Direkte Personal- und Honorarausgaben
- Vergütungen der Teilnehmenden
- Sonstige Ausgaben: Restkostenpauschale
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel vierteljährlich, soweit die Ausgaben getätigt, nachgewiesen und von der NBank geprüft sind.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.