Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Sie wollen in Ihrer Kommune oder in ihrem Landkreis in Niedersachsen Bildung inklusiv gestalten? Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Sie dabei. Wir fördern Projekte, die die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen verbessern.
- Förderung von Bildungsnetzwerken, Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen und ausgewählten Schwerpunktthemen
- Zielgruppe: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten
- Laufzeit 24 Monate
- Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, mindestens 40.000 Euro pro Projekt
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Geeignete Projekte, welche die im Rahmenkonzept genannten Ziele erreichen können und in ihrem Angebot über den staatlichen Auftrag hinausgehen (siehe Anlage 1 zur Richtlinie auf der Internetseite der NBank)
- Projekte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
… Entwicklung von Kooperationen und institutionsübergreifenden Bildungsnetzwerken,
… Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen
… Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von neuen Konzepten und Modulen zu ausgewählten Schwerpunktthemen
Wen fördern wir
- Niedersächsische Kommunen und Landkreise, die das Projekt ggf. unter Einbeziehung von Kooperationspartnerschaften durchführen
Unsere Förderleistungen
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt.
- Es können bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. Der Zuschuss beträgt mindestens 40.000 Euro pro Projekt.
- Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
- Ausgaben, die entsprechend des Musterfinanzierungsplans (siehe Anlage 3 zur Richtlinie auf der Internetseite der NBank) zur Umsetzung des Projekts notwendig und angemessen sind:
... Bildungs- und Beratungspersonal
... Vergütungen, Aufenthalts- und Fahrtkosten der Teilnehmenden
... Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände
... pauschalierte Indirekte Ausgaben
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.