Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren „HTI“

Wichtige Hinweise

Eine Antragstellung über das Kundenportal ist ab dem 20.03.2025 möglich. Gerne können Sie sich vorab in unserem Seminar zur Antragstellung im Kundenportal informieren. Hier finden Sie weitere Informationen und gelangen zur Anmeldung. Bitte beachten Sie die Antragsfrist bis zum 11.04.2025.

Auf einen Blick

Das Ziel der Förderung besteht darin, innovative Gründungen (Start-ups) im Hightech-Segment in Niedersachsen zu unterstützen und ihre Entwicklung zu beschleunigen. Durch die Förderung sollen Hightech-Ideen in marktfähige Innovationen und erfolgreiche Start-ups verwandelt werden. Gleichzeitig werden Start-ups während der Gründungsphase begleitet und bereits bestehende Start-ups gezielt akzeleriert. Diese Unterstützung leistet einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wachstum der niedersächsischen Wirtschaft, indem sie Start-ups hilft, kritische Entwicklungsphasen erfolgreich zu meistern.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 40 % im SER-Gebiet oder 60 % im ÜR-Gebiet
  • Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren (HTI), die Programme zur Unterstützung von Gründungsprojekten und Start-ups anbieten
  • Erstempfänger/in: Betreiber/in eines HTI in Niedersachsen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren (HTI), die Programme zur Unterstützung von Gründungsprojekten und Start-ups anbieten
  • Beispiele: Coaching, Bereitstellung von Räumlichkeiten, Workshops

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, die bereits mit Mittel aus anderen EU-Fonds wie Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) gefördert werden

Wen fördern wir

Wen fördern wir?

  • Erstempfänger/in: Betreiber/in eines HTI in Niedersachsen (z. B. Einrichtungen der Forschung und Entwicklung, Unternehmen, Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Forschung und Entwicklung, Hochschulen und Unternehmen)
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH´s)
  • Letztempfänger/in: § Einzelpersonen oder Teams ohne gegründetes Unternehmen. § Start-ups, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden und von einem HTI betreut werden.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % im SER-Gebiet oder 60 % im ÜR-Gebiet der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Ergänzend können Landesmittel eingesetzt werden
  • Höchstfördersumme beträgt 500.000 Euro pro Jahr

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähige Ausgaben Erstempfänger/in: Ausgaben für Projektpersonal und Honorarpersonal
  • Für die förderfähigen Restkosten wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 % der direkten förderfähigen Personalausgaben (Projektpersonal + Honorarpersonal) gewährt
  • Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig: Schuldzinsen, außer in Bezug auf Zuschüsse in Form von Zinszuschüssen oder Garantieentgeltbeiträgen, Grunderwerb sowie Umsatzsteuer, soweit sie als Vorsteuer gemäß UStG geltend gemacht werden kann

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Weitere Informationen zur Auswahl und Betreuung der Letzempfänger/innen, wie auch zum Thema Beihilfe und Weiterleitung entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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