Auf einen Blick
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder Ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
- Neubau, Erwerb, barrierereduzierende Modernisierung, klimagerechte Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmenart und Gesamtkosten sowie zum Haushalt gehörenden Kindern und Menschen mit Behinderung
- Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen
An dieser Stelle können Sie überprüfen, ob Sie die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten und sich über weitere Bedingungen sowie Konditionen anhand der Produktinformation informieren.
Die Produktinformation zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Sie hier.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Verringerung bestehender Barrieren, die die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit oder Nutzbarkeit des Wohneigentums verbessern
- Klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes gemäß Einteilung nach GEG oder einer an seiner Stelle tretende Vorschrift um mindestens zwei Stufen.
Wen fördern wir
Natürliche Personen
Unsere Förderleistungen
- Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
Darlehen bis zu 180.000 Euro für Haushalte der Einkommmensgruppe A Darlehen bis zu 140.000 Euro für Haushalte der Einkommmensgruppe B und C.
Die Beträge erhöhen sich
- für jedes Kind 10.000 Euro bei Haushalten der Einkommensgruppe A
- für jedes Kind und für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro bei Haushalten der Einkommensgruppe B und C
- Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen um einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro
- Barrierereduzierende Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
Darlehen und Zuschuss nach Gesamtkosten und der Einkommensgruppe des Haushaltes
- Klimareduzierende Modernisierung
Darlehen und Zuschuss nach Höhe der Gesamtkosten, der Verbesserung der Energieeffizienzklassen sowie der Einkommmensgruppen der Haushalte
- Zuwendungen für Erwerb und/oder barrierereduzierende Modernisierung und/oder klimagerechte Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.