Einkommensermittlung

Einkommensermittlung für die soziale Wohnraumförderung

(nach DVO-NWoFG für Niedersachsen)

Unverbindliche Ersteinschätzung – keine Förderzusage!
Mit der interaktiven Einkommensermittlung geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob die Förderung für Sie in Frage kommt, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier die Entscheidung der Bewilligungsbehörde.

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A. Allgemeine Angaben
B. Haushaltsangehörige
C. Allgemeine Frei- und Abzugsbeträge (§ 3 DVO-NWoFG)

Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen iHier können laufende Unterhaltszahlungen an Personen außerhalb des Haushalts eingetragen werden, um sie vom Einkommen abzuziehen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 DVO-NWoFG.

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