Auf einen Blick
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses geleistet.
- Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 40% im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)"
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der dort begonnenen Ausbildung
- Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer
Wen fördern wir
- Unternehmen und Betriebe
- (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften
- Angehörige der Freien Berufe
- Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen
- Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes)
- jeweils mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 40% im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)
- unabhängige und individuelle Beratung der Experten und Expertinnen der NBank
Unsere Bedingungen:
- Förderfähig sind Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Die Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten in Höhe von monatlich 1.100 Euro anerkannt.
- Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die pauschale dynamisch auf 1.200 Euro und ab dem 01.01.2028 auf 1.300 Euro
- Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.