Auf einen Blick
Ziel des Programms ist die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte. Ferner sollen Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne einen Studienabschluss beenden, beim Übergang von der Hochschule zur Berufsqualifikation unterstützt werden.
- Förderung der Entwicklung von bedarfsgerechten, berufsbegleitenden und berufsbezogenen Bildungsangeboten und deren Erprobung
- Berufsqualifizierte mit und ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (HZB), Berufstätige, Personen mit Familienpflichten sowie Personen mit (Berufs-)Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden sowie Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne Studienabschluss beenden
- Maximal 24 Monate Laufzeit
- Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitend studierbaren und berufsbezogenen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an Hochschulen für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte mit und ohne HZB,
- berufsbegleitend studierbare und berufsbezogene Bildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs für nicht-traditionelle Studierende bzw. Studieninteressierte in Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen und Hochschulen,
- Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule zur Berufsqualifikation, bei den Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne einen Studienabschluss beenden.
Die bedarfsgerechte Entwicklung von Vorhaben
- zur Vernetzung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium für nicht-traditionelle Studieninteressierte und/oder Studienabbrecher in Zusammenarbeit von Bildungsberatungsstellen der Erwachsenenbildung mit den Studienberatungsstellen der Hochschulen.
Das fördern wir nicht
Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Erwerb von Infrastrukturen, Grundstücken und Immobilien sowie die Umsatzsteuer.
Wen fördern wir
- niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gem. § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
- staatlich anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)
- anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
Unsere Förderleistungen
- Der Zuschuss beträgt maximal 80% der förderfähigen Ausgaben
- Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt. Folgeanträge sind möglich
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- förderfähig sind die direkten Personalkosten (Bildungspersonal, Verwaltungspersonal, Honorar- und/oder Lehrbeauftragte) sowie einer Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben entsprechend der Nummer 1 des Musterfinanzierungsplans (Anlage 2 zur Richtlinie) in Höhe von 35%
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.