Öffnung von Hochschulen (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Ziel des Programms ist die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte. Ferner sollen Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne einen Studienabschluss beenden, beim Übergang von der Hochschule zur Berufsqualifikation unterstützt werden.

  • Förderung der Entwicklung von bedarfsgerechten, berufsbegleitenden und berufsbezogenen Bildungsangeboten und deren Erprobung
  • Berufsqualifizierte mit und ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (HZB), Berufstätige, Personen mit Familienpflichten sowie Personen mit (Berufs-)Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden sowie Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne Studienabschluss beenden
  • Maximal 24 Monate Laufzeit
  • Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitend studierbaren und berufsbezogenen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an Hochschulen für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte mit und ohne HZB,

  • berufsbegleitend studierbare und berufsbezogene Bildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs für nicht-traditionelle Studierende bzw. Studieninteressierte in Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen und Hochschulen,
  • Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule zur Berufsqualifikation, bei den Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne einen Studienabschluss beenden.

Die bedarfsgerechte Entwicklung von Vorhaben

  • zur Vernetzung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium für nicht-traditionelle Studieninteressierte und/oder Studienabbrecher in Zusammenarbeit von Bildungsberatungsstellen der Erwachsenenbildung mit den Studienberatungsstellen der Hochschulen.

Das fördern wir nicht

Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Erwerb von Infrastrukturen, Grundstücken und Immobilien sowie die Umsatzsteuer.

Wen fördern wir

  • niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gem. § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
  • staatlich anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)
  • anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)

Unsere Förderleistungen

  • Der Zuschuss beträgt maximal 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt. Folgeanträge sind möglich
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • förderfähig sind die direkten Personalkosten (Bildungspersonal, Verwaltungspersonal, Honorar- und/oder Lehrbeauftragte) sowie einer Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben entsprechend der Nummer 1 des Musterfinanzierungsplans (Anlage 2 zur Richtlinie) in Höhe von 35%

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung zur Öffnung von Hochschulen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag und alle weiteren zu unterschreibenden Unterlagen bitte aus und lassen Sie uns unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag "Öffnung von Hochschulen" sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Tätigkeitsbeschreibungen des eingesetzten Personals
  • ggf. Erklärung zur Umsatzsteuer

Die verbindlichen Vordrucke finden Sie auf der Förderprogrammseite im Internet.

Zusätzlich reichen Sie uns bitte folgende Dokumente ein:

  • Kofinanzierungsbestätigung(en)
  • ggf. vorbereitete Kooperationsverträge
  • Ablaufplan (zeitlich/inhaltlich)
  • Vernetzungsplan (intern/extern)
  • Qualifikationsnachweise
  • Beim Einsatz bereits vorhandenem Personals Gehaltsnachweise und Arbeitsverträge

Diese Unterlagen sind von Ihnen zu erstellen/einzuholen und zusätzlich einzureichen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank

Berufliche und soziale Integration
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Persönliche Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Ines Amtsberg

Ines Amtsberg

Förderberatung
Anne Mehnert

Anne Mehnert

Förderberatung

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